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Behindert sein und behindert werden

Beeintraechtigt

Roman ist mit einer Beeinträchtigung geboren. Er wohnt in einem betreuten Wohnheim. Seine „Angelegenheiten“ werden von einem gesetzlichen Betreuer geregelt. Sein Taschengeld ist weniger als 60 Franken pro Woche. Damit muss er all seine Bedürfnisse (z.B. Prepaid-Karte für Telefonate, Restaurantbesuche und sonstige Mini-Bedürfnisse) bezahlen.

Vor 3 Jahren starb sein Vater. Roman erbte einen sechsstelligen Betrag.

Unsere Gesetzte schreiben vor, dass dann Sozialleistungen vorerst aus der Erbschaft zu bezahlen sind. Das ist richtig und soll auch so sein.

Doch sollte Roman nicht auch das Recht haben einen Teil seiner Erbschaft für seine privaten subjektiven Bedürfnisse auszugeben? Mehr Taschengeld pro Woche? Ein paar neue gute Kleidungsstücke? Oder vielleicht endlich ein  Mobile mit einem Abo für unlimitiertes telefonieren und SMS schreiben? Ein neuer leichter zu handhabender Rollstuhl für die Verbesserung seiner eingeschränkten Mobilität?

Seine Bedürfnisse wurden bis heute kaum beachtet – jedenfalls ist keine nennenswerte Veränderung spür- und sichtbar!

Im Pflichtenheft eines rechtlichen Betreuers steht: „Dass er die Interessen der jeweiligen Betreuten wahrzunehmen und sie im Rahmen ihrer Aufgabenkreise zu vertreten hat. Hierbei haben die Betreuer das Wohl, aber auch die subjektiven Wünsche der Betreuten zu berücksichtigen.“

Mit einer Beeinträchtigung zu leben heisst oft in vielen Bereichen ausgeschlossen zu sein. Es heisst nicht ernst genommen zu werden. Es heisst Respektlosigkeit ertragen zu müssen. Und es heisst eben auch «automatisch» nichts vom Erbe der Eltern zu spüren – auch in dieser Situation verzichten zu müssen.

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